Anwalt hilft gegen Paidwings AG

Wir prüfen den (vermeintlichen) Vertrag für Sie, machen außergerichtlich Auskunftsansprüche geltend und führen alle möglichen außergerichtlichen Abwehr-Maßnahmen, wie bspw. eine etwaige Anspruchszurückweisung, einen Widerruf, eine Anfechtung und eine (außerordentliche) Kündigung, durch. Die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen bzgl. Ausgaben für sog. „Flirt“-Coins sind in diesem Verfahren nicht möglich. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Gegner-ID: 100001